Wenn Ihr Flug eine erhebliche Verspätung hat, haben Sie je nach Situation möglicherweise Anspruch auf Unterstützung vor Ort oder eine finanzielle Entschädigung. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte geltend machen können.
Voraussetzungen für eine Entschädigung
Um Anspruch auf Unterstützung oder Entschädigung zu haben, muss sich Ihr Flug mindestens um folgende Zeiten verzögern:
-
2 Stunden bei Flügen bis zu 1.500 km
-
3 Stunden bei Flügen über 1.500 km innerhalb der EU oder zwischen 1.500 und 3.500 km außerhalb der EU
-
4 Stunden bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU
Wenn Ihr Flug 5 Stunden oder mehr verspätet ist und Sie sich entscheiden, nicht zu reisen, haben Sie das Recht, eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises direkt bei der Fluggesellschaft zu beantragen.
Unterstützung und Betreuung
Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, muss die Fluggesellschaft Ihnen kostenlos folgende Leistungen anbieten, während Sie auf Ihren nächsten Flug warten:
-
Mahlzeiten und Erfrischungen
-
Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Anruf oder E-Mail)
-
Hotelübernachtung und Transfer zwischen Flughafen und Hotel, falls der Abflug auf den nächsten Tag verschoben wird
| Hinweis: Falls die Fluggesellschaft diese Leistungen nicht bereitstellt, muss sie Ihnen die von Ihnen verauslagten Kosten erstatten. Bewahren Sie unbedingt alle Belege auf, um Ihre Ausgaben im Rahmen Ihrer Beschwerde zu belegen.
Finanzielle Entschädigung
Zusätzlich zur Betreuung können Sie eine pauschale Entschädigung erhalten, wenn Ihr Flug mit 3 Stunden oder mehr Verspätung am Zielort ankommt. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz:
-
250 € bei Flügen bis 1.500 km
-
400 € bei Flügen über 1.500 km innerhalb der EU
-
400 € bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
-
600 € bei Flügen über 3.500 km
| Hinweis: Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist (z. B. Pandemie, extremes Wetter, Streik der Fluglotsen). Ein Streik des Personals der Fluggesellschaft hingegen berechtigt Sie zu einer Entschädigung.
Wie reiche ich meine Beschwerde ein?
Die Beschwerde muss direkt auf der Website der Fluggesellschaft eingereicht werden. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 gilt, kann Voyage Privé diese Anfrage nicht in Ihrem Namen stellen, da dafür sensible persönliche Daten benötigt werden.