BeiVerspätung oder Annullierung eines Fluges haben Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Entschädigung.
Sie müssen Ihre Beschwerde direkt auf der Website der Fluggesellschaft einreichen, da dort vertrauliche Informationen abgefragt werden, die unter die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene DSGVO-Richtlinie (Europäische Datenschutzverordnung) fallen und es uns nicht erlauben, die Schritte in Ihrem Namen zu unternehmen.
Im Folgenden finden Sie die Formalitäten und Bedingungen, die Sie beachten müssen, um eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einzureichen:
1. Zu beachtende Bedingungen :
Insofern Ihr der Flug sehr verspätet ist, schuldet die Fluggesellschaft Ihnen Unterstützung. Diese Verspätung muss mindestens :
- 2 Stunden bei einem Flug von bis zu 1 500 km,
- 3 Stunden bei einem Flug über 1 500 km innerhalb der Europäischen Union (EU) oder bei einem Flug zwischen 1 500 und 3 500 km außerhalb der EU,
- 4 Stunden bei einem Flug über 3 500 km (außerhalb der EU).
Wenn die Verspätung mindestens 5 Stunden beträgt und Sie auf Ihre Reise verzichten, können Sie sich Ihr Flugticket komplett erstatten lassen.
2. Beistand und Betreuung :
Die Fluggesellschaft muss sich dann bis zum nächsten Flug kostenlos um Folgendes kümmern:
- Erfrischungen,
- Verpflegung
- Kommunikation,
- und, falls der Abflug erst am nächsten Tag erfolgen kann, die Kosten für das Hotel und den Transfer zwischen Hotel und Flughafen.
NB: Wenn die Betreuung nicht bereitgestellt wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen die von Ihnen vorgestreckten Kosten erstatten. Bewahren Sie alle Quittungen als Nachweis für diese Kosten gut auf.
3. Entschädigung :
Außerdem können Sie eine Entschädigung erhalten, wenn Ihr Flug 3 Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunftszeit ankommt.
Diese Entschädigung entspricht im Durchschnitt :
- 250 € für einen Flug über 1 500 km oder weniger,
- 400 € für einen Flug über 1 500 km (in der Europäischen Union),
- 400 € für einen Flug zwischen 1 500 und 3 500 km,
- 600 € für einen Flug über 3 500 km.
NB: Die Entschädigung ist nicht fällig, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist (z. B. Wetterbedingungen oder Streik der Fluglotsen). Bei einem Streik des Personals der Fluggesellschaft haben Sie jedoch Anspruch auf eine Entschädigung.