Als Reisevermittler unterliegen wir der Mehrwertsteuer auf unsere Marge. Gemäß der geltenden Gesetzgebung sind wir jedoch nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer separat auf der Rechnung auszuweisen.
Das bedeutet: Obwohl wir intern Mehrwertsteuer auf unsere Marge berechnen, erscheint diese nicht separat auf Ihrer Rechnung – was den steuerlichen Vorschriften für Reisevermittlungen entspricht.